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Software für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII Teilhabe begleiten, statt Bescheide abzutippen.
Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung haben nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe: ambulant, teilstationär oder stationär. Für Fachkräfte heißt das dieselbe Nähe wie in jeder Hilfe, dazu Bescheide, Fristen und viel Abstimmung mit Jugendamt, Schule und Ärzten. Leona führt § 35a wie jede andere Hilfeform: im Vertrag, im Hilfeplan, im Nachweis und in der Rechnung. So bleibt mehr Zeit für den jungen Menschen.
„Wann läuft die Bewilligung für Mia aus?“
Frag Leona nennt Zeitraum, Kostenträger und den Bescheid als Beleg. Die Frist für die Weiterbewilligung steht schon auf der Startseite.
Eine Hilfe nach § 35a mit Leona
- Bescheid lesen lassenLeona erkennt § 35a als Rechtsgrundlage im Bescheid, dazu Kostenträger, Zeitraum und Umfang, und füllt den Vertrag vor. Sie prüfen und speichern.
- Hilfeform festhaltenAmbulante, teilstationäre oder stationäre Eingliederungshilfe, auch als Haupt-Rechtsgrundlage mit weiteren, etwa § 41 in Verbindung mit § 35a.
- Ziele im HilfeplanZiele je Lebensbereich, Fortschritte mit Trend und das Hilfeplangespräch am Tablet. Was der junge Mensch selbst dazu sagt, hält der Hilfeplan eigens fest.
- Gesundheit in der AkteDiagnosen, Allergien und behandelnde Ärzte stehen in der Gesundheitsakte der Person, Stellungnahmen als Dokument in ihrer Ablage.
- Leistungen nachweisenAmbulante Eingliederungshilfe erfassen Sie in Fachleistungsstunden mit Unterschrift. Stationäre rechnen Sie über den Tagessatz ab.
- FristenWeiterbewilligung, Berichte und Hilfeplan-Einreichung, mit Erinnerung vor Ablauf.
So sieht es in Leona aus.
Echte Bildschirme aus einem Demo-Träger. Alle Personen sind erfunden.


Hilfeformen, die Leona abbildet.
Im Vertrag stehen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII diese Vorschläge; eine eigene Bezeichnung ist ebenso möglich:
- § 35a SGB VIII Ambulante Eingliederungshilfe.
- § 35a SGB VIII Teilstationäre Eingliederungshilfe.
- § 35a SGB VIII Stationäre Eingliederungshilfe.
- § 35a SGB VIII Therapeutische Leistung.
- § 32 SGB VIII Förderschule in Verbindung mit § 35a.
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, in Verbindung mit § 35a.
Was § 35a SGB VIII regelt
Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Für die Abweichung der seelischen Gesundheit holt das Jugendamt die Stellungnahme einer Ärztin, eines Arztes oder einer Psychotherapeutin mit Erfahrung bei Kindern und Jugendlichen ein (Abs. 1a). Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall ambulant, in Tageseinrichtungen oder anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht geleistet (Abs. 2). Für junge Volljährige gilt § 41.
Gesetzestexte: § 35a SGB VIII, § 32 SGB VIII, § 41 SGB VIII, jeweils auf gesetze-im-internet.de. Stand: September 2026.
Was Ihnen abgenommen wird, und was nicht.
Eine Akte statt drei Ordner
Bescheid, Hilfeplan, Diagnosen, Berichte und Stellungnahmen hängen an derselben Person. Gescannte Briefe werden durchsuchbar.
Mehrere Rechtsgrundlagen
Im Vertrag stehen die Haupt-Rechtsgrundlage und weitere, zum Beispiel § 41 in Verbindung mit § 35a.
Ambulant und stationär
Fachleistungsstunden oder Tagessatz, so wie es der Bescheid vorgibt.
Ehrlich gesagt
Eine eigene Maske für die Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a hat Leona nicht. Die Stellungnahme legen Sie als Dokument in der Akte ab.
Diese Seite beschreibt die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder, Jugendliche und, über § 41, junge Volljährige. Leistungserfassung, Verträge und Abrechnung sind Module, die wir beim Einrichten für Ihren Träger zuschalten; Abrechnung gehört zum Tarif Premium.
Passende Funktionen
Häufige Fragen: Eingliederungshilfe § 35a
Bildet Leona die Eingliederungshilfe nach § 35a ab?
Ja. § 35a steht in der Liste der Hilfeformen im Vertrag, ambulant, teilstationär und stationär, und Leona erkennt § 35a im Bescheid als Rechtsgrundlage. Ziele, Leistungen und Rechnung laufen wie bei jeder anderen Hilfe.
Gibt es eine eigene Maske für die Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a?
Nein. Die Stellungnahme legen Sie als Dokument in der Akte ab; mit der Texterkennung ist sie danach durchsuchbar. Diagnosen stehen in der Gesundheitsakte.
Können wir § 35a und § 41 zusammen abbilden?
Ja. Im Vertrag stehen eine Haupt-Rechtsgrundlage und weitere, etwa § 41 in Verbindung mit § 35a für junge Volljährige.
Wer sieht Diagnosen und Stellungnahmen?
Rechte richten sich nach Rolle und Einrichtung. Dokumente liegen in Ordnern mit eigenen Rechten: Vertrauliches sieht nur, wer es sehen darf.
Wie testen wir Leona mit unseren § 35a-Hilfen?
Über Testzugang anfragen. Nennen Sie uns Ihre Hilfeformen, wir richten den Zugang passend ein. Wer erst sprechen möchte, bucht einen Termin.