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Kinderschutz nach § 8a SGB VIII Wenn es ernst wird, zählt jede Minute. Und jedes Wort.
Im Notizblock sind die ersten Angaben in 90 Sekunden erfasst. Bei § 8a verlangt Leona, wann das Jugendamt informiert wurde. Die Leitung erfährt es sofort, die Geschäftsführung zeichnet gegen.
Funktioniert ohne KI
So sieht es in Leona aus.
Echte Bildschirme aus einem Demo-Träger. Alle Personen sind erfunden.

Kinderschutz nach § 8a: Dokumentation, auf die es ankommt
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, verlangt § 8a SGB VIII ein geregeltes Vorgehen, und was dokumentiert ist, muss später nachvollziehbar sein. In Leona sind die ersten Angaben eines Krisenprotokolls im Notizblock in 90 Sekunden erfasst: Art und Zeitpunkt. Schwere, Beschreibung, Sofortmaßnahmen und wer informiert wurde, folgen, wenn Ruhe ist.
Bei einem § 8a-Fall verlangt Leona das Datum der Meldung ans Jugendamt; ohne diese Angabe lässt sich der Fall nicht speichern. Die Leitung erfährt es sofort, das Team per Warnung im Teambuch, und die Geschäftsführung zeichnet gegen. Jede Änderung steht mit wer, wann, alt und neu im Verlauf. Den Meldebogen nach § 47 SGB VIII an die Aufsicht erstellen Sie aus dem Protokoll.
So läuft es in Leona
- Sofort festhaltenArt und Zeitpunkt reichen im Notizblock. Der Rest folgt, wenn Ruhe ist.
- Vollständig machenSchwere, Beschreibung, Sofortmaßnahmen, wer informiert wurde.
- EskalationLeitung per Benachrichtigung, Team per Warnung im Teambuch.
- AbschließenDanach darf nur noch die Leitung ändern. Jede Änderung steht im Verlauf.
Meldung an Leitung und Team
Schätzwert für eine typische Einrichtung, keine Messung.
Worauf Leona dabei achtet.
Lückenloser Verlauf
Jede Änderung mit wer, wann, alt und neu. Für den Fall, dass es darauf ankommt.
§ 8a ist Pflicht
Ohne Datum der Meldung ans Jugendamt lässt sich ein § 8a-Fall nicht speichern.
Meldung nach § 47
Der Meldebogen an die Aufsicht lässt sich aus dem Protokoll erstellen.